1. Gesundheit, Vorsorge und Fahrsicherheit
Ergebnisse sind organisatorische Hilfen. Aus ihnen darf keine medizinische Diagnose, Behandlungs- oder Fahrtüchtigkeitsentscheidung abgeleitet werden.
Organisatorische Gesundheits- und Vorsorgehilfen können keine Diagnose, Behandlung oder Entscheidung über Fahrtüchtigkeit treffen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nur mit einer tragfähigen Berechtigung verarbeitet werden. Fachliche Fragen gehören zu qualifizierten Stellen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: besondere Datenkategorien und Einzelfall vor Verwendung prüfen; bei Gesundheits- oder Fahrtüchtigkeitsfragen fachlichen Rat einholen.
2. Elektronische und bildbasierte Signaturen
Eine eingefügte oder gezeichnete Signatur beweist nicht automatisch Identität, Vertretungsmacht oder eine gesetzlich erforderliche Form.
Eine eingefügte, gezeichnete oder mobil übertragene Signatur beweist für sich genommen weder Identität noch Vertretungsmacht oder die Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form. Wer eine Signatur verwendet, muss die erforderliche Form und den Freigabeprozess unabhängig prüfen. Bei mobiler Übergabe ist der externe Vermittlungsweg zu beachten.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: vertretungsberechtigung und erforderliche Form prüfen; bei mobiler Übergabe den externen Relay-Hinweis beachten.
3. Arbeit, Personal und Sozialleistungen
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Versicherungsstatus und Einzelfall können gesetzliche Standardwerte verändern.
Arbeits- und Sozialrechtswerte können von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Versicherungsstatus, Bundesland und individuellen Vereinbarungen abhängen. Ein rechnerisch ermittelter Standardwert bestätigt keine persönliche Anspruchslage. Vor einer Personalentscheidung ist die einschlägige Regelung zu prüfen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: land und Gültigkeitsstand prüfen; tarifliche oder individuelle Abweichungen eintragen.
4. Steuern und Abgaben
Steuerliche Ergebnisse hängen von Rechtsstand, Land, Sachverhalt, Rundung und persönlicher Einordnung ab. Ein Werkzeug ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.
Steuerrechner verwenden eingegebene Werte und einen bestimmten Rechts- oder Datenstand. Das Ergebnis kann durch Veranlagungsart, Ausnahmen, Bescheide und Rundungsregeln abweichen. Es ist mit Belegen und amtlichen Unterlagen zu prüfen; das Werkzeug erstellt keinen bindenden Bescheid.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: rechtsstand und Gültigkeitsland prüfen; ergebnis gegen Belege, Bescheid oder fachliche Beratung prüfen.
5. Zahlungs- und Bankdateien
Format- und Plausibilitätsprüfungen bestätigen weder Kontoexistenz noch Kontoinhaber, Deckung, Mandat oder Annahme durch eine Bank.
Eine technische Format- oder Plausibilitätsprüfung kann Kontoexistenz, Kontoinhaber, Deckung, Mandat oder Bankannahme nicht bestätigen. Vor Übermittlung einer Zahlungsdatei sind Empfänger, Betrag, Freigabe und das aktuelle Bankformat unabhängig zu kontrollieren.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: empfänger, Betrag und Kontodaten unabhängig prüfen; mandat, Bankformat und Freigabeprozess vor Übermittlung prüfen.
6. Finanzberechnungen
Ergebnisse beruhen auf den eingegebenen Annahmen und enthalten möglicherweise nicht alle Gebühren, Steuern, Risiken oder Vertragsbedingungen.
Finanzberechnungen hängen unmittelbar von Zinssatz, Zeitraum, Kosten, Steuern und weiteren Annahmen ab. Nicht erfasste Gebühren oder Vertragsbedingungen können das Ergebnis erheblich verändern. Für eine Anlage-, Kredit- oder Versicherungsentscheidung ist eine Prüfung des konkreten Angebots erforderlich.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: zeitraum, Zinssatz, Kosten und Rundung prüfen; keine Anlage-, Kredit- oder Versicherungsentscheidung allein daraus ableiten.
7. Recht, Fristen und Vertragsdokumente
Vorlagen und Fristberechnungen bilden keinen vollständigen Einzelfall ab und ersetzen keine Rechtsberatung.
Vorlagen und Fristberechnungen können Zugang, Form, Sondervorschriften, Vertragstext und den konkreten Sachverhalt nicht selbst feststellen. Ein erzeugter Text ist vor Unterzeichnung oder Versendung mit den tatsächlichen Umständen abzugleichen. Bei rechtlich erheblichen Folgen ist fachlicher Rat einzuholen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: ausgangsdatum, Zugang, Form und Sonderregeln prüfen; vor verbindlicher Nutzung individuelle Rechtslage prüfen.
8. Allgemeine Browser-Werkzeuge
Eingaben und Ergebnisse vor geschäftlicher oder verbindlicher Weiterverwendung prüfen.
Auch bei allgemeinen Werkzeugen ist ein Ergebnis anhand der Quelldatei und der Vorschau zu prüfen. Die Berechtigung zur Verwendung von Daten und Inhalten Dritter entsteht nicht durch das Werkzeug.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: vorschau und Quelldatei prüfen; nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung eine Berechtigung besteht.